Kanzlei Kuhbach

Tauschen Sie Problem, gegen Lösung.

Was kostet mich das Ganze?

"Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich."
Wilhelm Busch

Kostentransparenz

Geld Anwaltliche Beratung und Vertretung ist nicht kostenlos zu erhalten. Die anwaltliche Dienstleistung unterliegt jedoch gesetzlichen Bestimmungen und ist damit wesentlich transparenter geregelt als in vielen anderen Dienstleistungsbereichen.

Im Rahmen des ersten Gesprächs teilen wir Ihnen mit, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Hier existieren zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
Bei einer Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sagen wir Ihnen - soweit möglich - welche Kosten auf Grund des angesetzten Streitwertes für Sie entstehen werden.

Für eine Erstberatung, also für eine Besprechung und den einmaligen, ausführlichen, mündlichen Rat bezüglich Ihrer persönlichen Fallkonstellation, fallen in der Regel 190,00 € zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer an.

Sie entscheiden

OrdnerGesetze Wenn es sich um eine längerfristige oder komplexe Beratungs- bzw. Vertretungssituation handelt, kommen dagegen auch vertragliche Honorar-, bzw. Vergütungsvereinbarungen in Betracht, die individuell auf Ihren Fall zugeschnitten werden.

Entscheiden Sie sich für eine Abrechnung im Rahmen von Stundenhonoraren, dann zahlen Sie für jede angefangene Viertelstunde, d.h. Sie zahlen bei einigen wenigen Fragen nicht gleich eine volle Stunde.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Gesetze Sollten Sie über ein nur geringes Einkommen verfügen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten können. Bitte sprechen Sie uns dazu vor der Mandatserteilung an.

Den Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe stellen Sie bitte vorab bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht.